Hinweis zu Stimmrechtsmitteilungen bei Erreichen von Meldeschwellen
Gemäß den §§ 33 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) sind Aktionäre zur Mitteilung von Änderungen ihrer Stimmrechte an der NEMETSCHEK SE verpflichtet, sofern die gesetzlichen Schwellenwerte (3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% oder 75%) erreicht, über- oder unterschritten werden; dies gilt entsprechend für das Halten von Instrumenten nach § 38 WpHG.
Wir bitten Aktionäre, die zur Abgabe von Stimmrechtsmitteilungen verpflichtet sind, ihre Mitteilung an folgende E-Mail-Adresse zu richten: investorrelations@nemetschek.com.