Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat

Vorstand und Aufsichtsrat der Nemetschek SE haben für das Geschäftsjahr 2022 einen Vergütungsbericht nach § 162 des Aktiengesetzes („AktG“) in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie („ARUG II“) erstellt.

Im Bericht wird – neben einem Überblick über die für das Berichtsjahr relevanten Vergütungssysteme der Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder – transparent und verständlich die den gegenwärtigen und früheren Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats der Nemetschek SE individuell gewährte und geschuldete Vergütung dargestellt und erläutert.



Vorstandsvergütungssystem

Das aktuelle Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der Nemetschek SE wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Mai 2022 mit einer Mehrheit von 68,81 % der gültigen abgegebenen Stimmen gebilligt.



Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Das der Hauptversammlung am 12. Mai 2022 vorgelegte System zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wurde mit einer Mehrheit von 99,86 % der gültigen abgegebenen Stimmen beschlossen.

Die derzeit geltende Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat ist in § 15 der Satzung der Nemetschek SE niedergelegt.