Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB

Die gemäß §§ 289 f, 315 d HGB abzugebende Erklärung zur Unternehmensführung beinhaltet die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG, relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, Erläuterungen zu Compliance sowie Chancen- und Risikomanagement, eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat, die Zielgrößen für Frauenanteile sowie eine Beschreibung des Diversitätskonzepts. Wir verfolgen dabei das Ziel, die Darstellung der Unternehmensführung übersichtlich und prägnant zu halten.